Bei Kindern und Jugendlichen umfasst unser Behandlungsspektrum folgende Bereiche:
Sprache, Sprechen, Stimme und Schlucken
Bereich Sprache
Bereich Sprechen
Bereich Stimme
Bereich Schlucken
Wie kann ich mit der Logopädie starten?
Logopädinnen arbeiten hauptsächlich auf Weisung eines Arztes. Bei Behandlungsbedürftigkeit verordnet ihr Arzt eine logopädische Therapie auf Basis der Heilmittelverordnung („Rezept“), die von der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen getragen wird. Ein Selbstzahlervertrag kann ebenfalls mit uns geschlossen werden.
Auf Wunsch, bzw. bei Bedarf, führt unsere Lerntherapeutin (M. Thoneick) eine Therapeutische Diagnostik, Behandlung oder Beratung bei V. a. Leserechtschreibstörung (LRS)) durch, wenn Sie die Behandlungskosten privat übernehmen (Selbstzahlerbasis).
U.a. dürfen folgende Ärzte Verordnungen für eine logopädische Therapie ausstellen:
Praxis für Logopädie Team Thoneick
Leeger-Weezer-Weg 39 - 47574 Goch - Tel.: 02823/975601
