Bei Kindern und Jugendlichen umfasst unser Behandlungsspektrum folgende Bereiche:

Sprache, Sprechen, Stimme und Schlucken

 

 Bereich Sprache

  • Später Sprechbeginn /ausbleibender Wortschatzspurt (Late Talker)
  • Sprachentwicklungsstörungen
    • Nicht altersgemäße Lautvertauschungen oder Auslassungen
    • Störungen des Sprachverständnisses
    • Wortschatzdefizite/ Wortfindungsstörungen
    • Störungen der Grammatik
    • Störung der Pragmatik
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
  • Lese- und/oder Rechtschreibschwäche (LRS)
  • Versorgung unterstützter Kommunikationsmittel (UK)

Bereich Sprechen

  • Artikulationsstörungen: „Lispeln“
  • Stottern (Redeunflüssigkeit)
  • Poltern (Redeunflüssigkeit)

Bereich Stimme

  • Organische Stimmstörungen (z.B. Knötchen)
  • Funktionelle Stimmstörungen (falscher Gebrauch, Überlastung der Stimme)

Bereich Schlucken

  • Myofunktionellen Störungen:
    • Schlaffe Mundmuskulatur, Mundatmung, fehlerhaftes Schlucken oft in Kombination mit Artikulationsstörung
  • Fütterstörungen/ARFID im Kleinkindalter

 



 

Wie kann ich mit der Logopädie starten?

 

Logopädinnen arbeiten hauptsächlich auf Weisung eines Arztes. Bei Behandlungsbedürftigkeit verordnet ihr Arzt eine logopädische Therapie auf Basis der Heilmittelverordnung („Rezept“), die von der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen getragen wird. Ein Selbstzahlervertrag kann ebenfalls mit uns geschlossen werden.

 

Auf Wunsch, bzw. bei Bedarf, führt unsere Lerntherapeutin (M. Thoneick) eine Therapeutische Diagnostik, Behandlung oder Beratung bei V. a. Leserechtschreibstörung (LRS)) durch, wenn Sie die Behandlungskosten privat übernehmen (Selbstzahlerbasis).

 

U.a. dürfen folgende Ärzte Verordnungen für eine logopädische Therapie ausstellen:

  • Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologen)
  • Hals-,Nasen-,Ohrenärzte
  • Hausärzte
  • Internisten
  • Kinder- und Jugendärzte
  • Neurologen
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden